Drohnen - Versicherung und Haftung

12. Oktober 2021 | AlltäglichesVersicherungen

Rechtliche Grundlagen

Drohnen sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt und fallen somit unter die Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK). Drohnen mit einem Gewicht unter 30 kg können ohne eine Bewilligung geflogen werden. Bei einem schwereren Gewicht ist nach Art. 14 Abs. 1 VLK eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt notwendig.

Verkehrsregeln

Unabhängig davon, ob eine Drohne für gewerbliche oder private Zwecke genutzt wird, müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Nach Art. 17 Abs. 1 VLK muss der Pilot immer direkten Augenkontakt zum Luftfahrzeug haben.
     
  • Beim Fliegen mit einer Videobrille muss immer eine weitere Person anwesend sein, die den Blickkontakt halten und jederzeit eingreifen kann.
     
  • Nach Art. 17 Abs. 2 lit. c VLK ist es untersagt, Drohnen im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen im Freien fliegen zu lassen.
     
  • Es ist jedoch möglich gemäss Art. 18 Abs. 1 lit. b VLK eine Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt für den Überflug von Menschenansammlungen zu ersuchen.

Datenschutz

Das Filmen und Aufnehmen von Fotos ist grundsätzlich erlaubt. Es ist zu beachten, dass jederzeit die Persönlichkeits- und Urheberrechte von Dritten gewahrt sein müssen. Insbesondere ist das Datenschutzgesetz zu beachten, wenn die Personen auf Fotos oder in Videos identifizierbar sind. In diesen Fällen muss ein Rechtfertigungsgrund bestehen. Möglich ist eine Einwilligung der betroffenen Person oder ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse.

Haftpflichtversicherung

Eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht nach Art. 20 Abs. 2 lit. d VLK für Drohnen ab einem Gewicht von 0.5 kg. Die Versicherung muss nach Art. 20 Abs. 1 VLK im Minimum eine Deckung von CHF 1 Mio. umfassen. Die notwendige Versicherung für Ihre Drohne können Sie meistens über eine bestehende Haftpflichtversicherung regeln, wenn deren Gewicht 30 kg nicht übersteigt (Einschluss in Privathaftpflicht bzw. Betriebs- oder Berufshaftpflicht). 

Für bewilligungspflichtige Drohnen (> 30kg) muss zwingend eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.