Freelancer - angestellt oder selbständig?

Freelancer oder nicht...

Der Begriff „Freelancer“ bedeutet wörtlich übersetzt „freier Lanzenreiter“. Bei aller Freiheit, welcher Ihr „Lanzenreiter“ geniesst, gilt es doch, einige versicherungstechnische Punkte zu beachten. 

Ihr freier Mitarbeiter verschuldet einen Planungsfehler: besteht dafür Versicherungsschutz über Ihre Berufshaftpflichtversicherung? 

Die Antwort lautet: je nachdem... 

Ihre gesetzliche Haftung gegenüber ihrem Auftraggeber ist auch dann versichert, wenn ein Schaden auf fehlerhaftes Verhalten Ihres freien Mitarbeiters zurück zuführen ist. Sie sind also auf den ersten Blick für das Fehlverhalten Ihres Freelancers geschützt. Die Versicherer nehmen in der Folge üblicherweise Regress auf den von Ihnen beauftragten Subplaner. 

Das scheint ja gelöst zu sein. Wo sind denn da die Fallstricke? 

Einzelne Versicherer gewähren Ihnen im Rahmen Ihrer Büropolice für „Freelancer-Fehler“ nur dann Versicherungsschutz, wenn der beauftragte freie Mitarbeiter über eine eigene Versicherungspolice mit einer bestimmten minimalen Versicherungsdeckung verfügt. Sollte Ihr Freelancer in so einem Fall über keine eigene Police verfügen, wären auch Sie über Ihre Büropolice nicht versichert.

Unsere Empfehlung

Achten Sie darauf, dass Ihr Subplaner über eine eigene Versicherungspolice verfügt! Das schützt nicht nur Ihr Büro, sondern auch Ihren Freelancer.

Wenn wir schon dabei sind: Sozialversicherungen

Sozialversicherungsrechtlich garantiert ein „Selbständigkeitsstatus“ kein Recht auf Selbständigkeit: Wenn Ihr Suplaner de Facto ausschliesslich für Sie tätig ist, ist es durchaus wahrscheinlich, dass Ihre Vertragsbezieung zu Ihrem Freelancer sozialversicherungsrechtlich als „Anstellungsverhältnis“ und nicht als „Subplanerverhältnis“ qualifiziert wird.

Als Konsequenz davon müssten Sie rückwirkend sämtliche Sozialversicherungsabzüge nachbezahlen (inkl. Verzugszins).

Fazit

Prüfen Sie die Ausgangslage Ihres Freelancers genau. Im Zweifelsfall ist ein Anstellungsverhältnis einem Subplanervertrag vorzuziehen.