Unser Tipp für den September

16. September 2021 | MonatstippVersicherungenRevision des VVG

Neueste Revision des VVG

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde auf verschiedene Weise angepasst und bietet nun seit dem 1. Januar 2021 eine verbesserte Struktur, einige aktualisierte Inhalte sowie eine Anpassung an die heutigen Versicherungsstrukturen und bietet damit neue Chancen für Versicherte, sich Vorteile zu verschaffen.

14-tägige Widerrufsfrist

Neu erhalten Sie nach dem Unterzeichnen eines Versicherungsvertrages für ihr Unternehmen zwei Wochen Zeit, um von dem Vertrag ohne Konsequenzen zurückzutreten. Das sollten Sie sich merken, da es Ihnen die Chance gibt, Probleme auch noch im Nachhinein festzustellen und nachteilige Vertragsverhältnisse abzuwenden.

Festes Kündigungsrecht nach drei Jahren

Dank der Revision des VVG können Sie neu jeden Versicherungsvertrag jeglicher Länge spätestens nach 3 Jahren kündigen. Falls Ihr KMU aktuell an Verträge gebunden ist, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahre haben, sollten Sie sich notieren, dass Sie neu bereits nach 3 Jahren Laufzeit den Vertrag kündigen und eine bessere Lösung finden können.

Tipp: Wir empfehlen grundsätzlich, sich ein jährliches Kündigungsrecht zu sichern, damit Sie so flexibel wie möglich sind und jedes Jahr die Möglichkeit haben, zu besseren Lösungen zu wechseln.

Längere Verjährungsfrist

Erlittene Schäden verjährten bisher im Regelfall nach 2 Jahren. Wenn Sie sie also später meldeten, erhielten Sie kein Geld von Ihrem Versicherer. Neu haben Sie nach einem Schaden ganze 5 Jahre Zeit, um diesen zu melden.

Akzeptanz elektronischer Kündigungen

Dank dieser Revision können nun sämtliche Versicherungsangelegenheiten elektronisch abgewickelt werden. Sie können nun die Versicherungen Ihres Unternehmens auch elektronisch kündigen.

Direktes Forderungsrecht für Haftpflichtversicherungen

Wenn Sie geschädigt wurden, kann Ihr Unternehmen neu direkt bei der Versicherung des Täters seine Ansprüche geltend machen.