Macht sich unbezahlter Urlaub bezahlt?

Unbezahlter Urlaub von über 30 Tagen

Krankentaggeldversicherung
Die Lohnausfallversicherung kann bei den meisten Anbietern auf Wunsch während des unbezahlten Urlaubes weitergeführt werden. Die Prämie wird dabei direkt dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt (Kosten: circa 0.5 % bis 1 % des zu versichernden Lohnes). Die Versicherungsdeckung wird bei den meisten Anbietern wie folgt gelöst: Die Leistungen werden ab demjenigen Datum erbracht, an welchem die Arbeit nach dem unbezahlten Urlaub planmässig wieder hätte aufgenommen sollen. Die Wartefrist beginnt aber bereits ab dem Zeitpunkt der Erkrankung (während des unbezahlten Urlaubes) zu laufen. 

Die Bedingungen der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich aber stark. Diese müssen zwingend immer individuell überprüft und gegebenenfalls nach Ihrem Bedarf nachverhandelt werden. 

Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG (SUVA)
Die obligatorische Unfallversicherung kann um maximal 6 Monate verlängert werden (ab 32. Tag des unbezahlten Urlaubes / Nachdeckung von 31 Tagen.). Dies ist in der Regel Sache des Mitarbeitenden und kann im Falle der SUVA abgeschlossen werden (Kosten: CHF 45 pro Monat).

Die erwähnte Nachdeckung gilt nur für Mitarbeitende, welche im Durchschnitt mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten (und damit auch "nichtberufsunfallversichert" sind). Seit 2017 beträgt die Dauer der Nachdeckung 31 Tage. Die Abredeversicherung muss also neu ab dem 32. Tag (bisher 31. Tag) abgeschlossen werden. 

Falls auf diese «Abredeversicherung» verzichtet wird, ist für die Heilungskostenversicherung zwingend die Unfalldeckung im Rahmen der Krankenkasse einzuschliessen. Dies kann in der Regel telefonisch veranlasst werden (Kosten circa CHF 15 pro Monat).

Pensionskasse
Ein Unterbruch des Pensionskassensparens kann für einige Monate in Kauf genommen werden (die langfristigen Auswirkungen sind gering bzw. allfällige Lücken können später jederzeit nachbezahlt werden). Die Risikoversicherungen (Invaliden- und Hinterlassenenrenten) können bei Bedarf während des unbezahlten Urlaubes weitergeführt werden. Dazu ist eine kurze Meldung an die Pensionskasse notwendig.

Unbezahlter Urlaub von über 9 Monaten

AHV/IV/EO (1. Säule)
Der Wegfall der Beiträge an die 1. Säule (AHV/IV/EO) spielt erst bei einem längeren unbezahlten Urlaub von mindestens neun Monaten eine Rolle. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass während eines Kalenderjahres die AHV/IV/EO-Beiträge mindestens in der Höhe des Minimalbeitrags an die Ausgleichskasse bezahlt werden.  

Allgemeine Bemerkungen

Der Versicherungsschutz kann während des unbezahlten Urlaubes auch aufrechterhalten werden, indem für das entsprechende Kalenderjahr unter Berücksichtigung des unbezahlten Urlaubes ein Durchschnittslohn festgelegt wird, welcher auch während dem unbezahlten Urlaub bezahlt wird. Der unbezahlte Urlaub ist damit voll versichert. Aber Vorsicht: im Falle einer längerfristigen Erwerbsunfähigkeit besteht der Nachteil, dass langfristige Rentenleistungen auf der Basis eines tieferen (Durchschnitts-)Lohnes berechnet werden.